Produkt zum Begriff Erbfall:
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Der Erbfall | Ratgeber für Erben|Ich habe geerbt
Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind
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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
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Halloween Dekoration - Geister Lichterkette (6 Geister, 170cm) Schaurig-schöne Dekoration für Halloween oder den Tag der Toten. Details: 6 Geister, leuchten in verschiedenen Farben Länge: 170cm benötigt Batterien 3x 1,5V AA (bereits im Lieferumfang enthalten) Details zur ProduktsicherheitVerantwor...
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Lieblings-Kinderlieder Halloween & Spuk Lieblings-Kinderlieder Halloween & Spuk Hörfigur Highlights Bunte Sammlung: 18 beliebte Kinderlieder, die das Thema Halloween und S
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Was bedeutet zugewinngemeinschaft im Erbfall?
Was bedeutet zugewinngemeinschaft im Erbfall? In einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich um ein gesetzliches Güterstand, bei dem jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und nur das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt wird. Im Erbfall bedeutet dies, dass der überlebende Ehepartner nur Anspruch auf den Zugewinnausgleich hat, also auf die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Das persönliche Vermögen des verstorbenen Ehepartners bleibt somit grundsätzlich unberührt und geht nicht automatisch auf den überlebenden Ehepartner über. Es ist jedoch möglich, dass der überlebende Ehepartner auch erbberechtigt ist und somit zusätzliches Vermögen erbt.
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Was sind Schenkungen im Erbfall?
Was sind Schenkungen im Erbfall? Schenkungen im Erbfall beziehen sich auf Übertragungen von Vermögenswerten, die zu Lebzeiten des Erblassers an Dritte gemacht wurden. Diese Schenkungen können Auswirkungen auf die Erbmasse haben und müssen bei der Berechnung des Erbes berücksichtigt werden. Es gibt bestimmte Regelungen und Fristen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Erbfall korrekt behandelt werden. In einigen Fällen können Schenkungen auch dazu führen, dass der Pflichtteil der gesetzlichen Erben reduziert wird.
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Wem gehört ein Auto im Erbfall?
Im Erbfall gehört ein Auto demjenigen, der im Testament des Verstorbenen als Erbe des Autos benannt wurde. Falls kein Testament vorhanden ist, richtet sich die Eigentumsfrage nach den gesetzlichen Erbregelungen des jeweiligen Landes. In den meisten Fällen geht das Auto an die Erben des Verstorbenen über, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge bestimmt werden. Es ist wichtig, den Erbfall rechtzeitig zu klären, um Streitigkeiten unter den potenziellen Erben zu vermeiden. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die rechtlichen Aspekte des Erbfalls zu klären.
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Wann hat man Kenntnis vom Erbfall?
Man hat Kenntnis vom Erbfall, wenn man offiziell über den Tod des Erblassers informiert wird. Dies kann durch eine Benachrichtigung des Nachlassgerichts, des Testamentsvollstreckers oder durch direkte Mitteilung von Angehörigen geschehen. Sobald man vom Erbfall erfährt, sollte man sich umgehend mit dem Nachlass auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln, um den Erbfall korrekt abwickeln zu können. Letztendlich ist es ratsam, sich bei Unklarheiten oder Fragen an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
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Wird man im Erbfall automatisch benachrichtigt?
Wird man im Erbfall automatisch benachrichtigt? Im Allgemeinen gibt es keine automatische Benachrichtigung im Erbfall. Es liegt in der Verantwortung der Erben, sich über den Tod des Verstorbenen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu informieren. Oftmals werden die Erben jedoch durch das Testament oder andere Dokumente des Verstorbenen über ihr Erbe informiert. Es ist ratsam, im Todesfall eines Angehörigen frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt oder Notar aufzunehmen, um sich über die erforderlichen Schritte und rechtlichen Verpflichtungen zu informieren. Letztendlich ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Abwicklung des Erbfalls zu kümmern, um mögliche Probleme oder Streitigkeiten zu vermeiden.
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Wie wird das Vermögen im Erbfall ermittelt?
Im Erbfall wird das Vermögen durch die sogenannte Erbmasse bestimmt, die aus allen Vermögenswerten des Verstorbenen besteht. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Besitztümer. Auch Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen werden von der Erbmasse abgezogen. Die Ermittlung des Vermögens im Erbfall erfolgt durch einen Erbschein, der die gesetzlichen Erben und deren Erbquoten festlegt. Anhand dieser Informationen wird das Vermögen aufgeteilt und die Erben erhalten ihren entsprechenden Anteil.
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Was kostet eine eidesstattliche Versicherung im Erbfall?
Was kostet eine eidesstattliche Versicherung im Erbfall? Die Kosten für eine eidesstattliche Versicherung im Erbfall können je nach Anbieter und Umfang der Leistungen variieren. In der Regel fallen Gebühren für die Erstellung des Dokuments sowie eventuelle Notarkosten an. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten. Zudem können die Kosten auch von der Komplexität des Erbfalls abhängen, daher ist es ratsam, sich vorab über die genauen Leistungen und Preise zu informieren.
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Kann das schwiegerkind im Erbfall bedacht werden?
Kann das Schwiegerkind im Erbfall bedacht werden? Ja, grundsätzlich kann das Schwiegerkind im Erbfall bedacht werden, jedoch hat es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe. Um das Schwiegerkind im Testament zu berücksichtigen, muss dies explizit im Testament festgehalten werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit einem Notar oder Anwalt über die Möglichkeiten und Bedingungen einer Erbeinsetzung für das Schwiegerkind zu beraten. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine spezielle Regelung im Ehevertrag zu treffen, um das Schwiegerkind abzusichern.
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